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Das Wohnungseigentumsgesetz wurde mit der Reform dieses Gesetzes vom 01.12.2020 grundlegend verändert. Vieles, was Ihnen vertraut war, gibt es nicht mehr. Z.B. sind jetzt alle Versammlungen beschlussfähig, egal, wieviel Eigentümer*innen erschienen sind. Die Ladungsfrist zu den Versammlungen wurde auf 3 Wochen erhöht, der oder die Verwalter*in kann jetzt mit einfacher Mehrheit jederzeit abberufen werden, Hauptsache, dieser TOP steht auf der Tagesordnung. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens 6 Monaten nach der Abberufung. Der/die Verwalter*in hat in diesem Fall kein Klagerecht gegen seinen Rausschmiss, wenn, müsste schon ein/e unzufriedene/r Miteigentümer*in dagegen klagen.

Bauliche Veränderungen sind jetzt wesentlich einfacher zu beschließen, es obliegt jetzt der Gemeinschaft, die Pflichten des/der Verwalters*in zu definieren, der Beirat überwacht nun die Verwaltung und last but not least vertritt der/die Beiratsvorsitzende die WEG gegenüber dem/der Verwalter*in.

Dies sind nur wenige Beispiele aus der langen Liste der Gesetzesänderung. Beide Seiten, die Gemeinschaft der Eigentümer*innen sowie die Verwaltung, betreten mit der Neugestaltung dieses Gesetzes Neuland – und dieses muss erstmal erkundet werden.

Damit Sie sich mit den ersten wichtigen Änderungen vertraut machen können, stellen wir Ihnen den Flyer des Verbands der Immobilienverwalter in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung.

Wir von der Hausverwaltung Ingo Hermes GmbH haben uns schon sehr ausführlich mit diesen Änderungen auseinandergesetzt und sind willens und auch in der Lage, Ihnen bei der Umsetzung des neuen Rechts mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.